Gesetze, Richtlinien und Normen zur Lagerung von Diesel, HvO Diesel und AdBlue auf privatem Gelände

Bedeutung und Vorteile von Eigenverbrauchstankstellen

Eigenverbrauchstankstellen bieten landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben zahlreiche Vorteile und erleichtern den täglichen Betriebsablauf erheblich. Da Fahrzeuge direkt am Standort betankt werden können, sparen Unternehmen wertvolle Zeit und reduzieren gleichzeitig die Betriebskosten. Dies ist besonders nützlich für Betriebe in ländlichen Regionen oder mit einem großen Maschinenpark, da unnötige Fahrten zu externen Tankstellen entfallen und die Maschinen effizienter genutzt werden können.

Neben der Optimierung der Betriebsabläufe profitieren Unternehmen durch die Möglichkeit, Kraftstoff in größeren Mengen zu günstigeren Konditionen zu erwerben und den Verbrauch besser zu kalkulieren. Dies vereinfacht die Buchhaltung, da die Treibstoffkosten klar geplant und dokumentiert werden können, ohne eine Vielzahl externer Tankbelege zu verwalten. Die Handwerkerregelung bietet außerdem betriebliche Erleichterungen beim Transport von Diesel: Unternehmen, die Kraftstoff für ihre Maschinen transportieren, benötigen bei einer Menge bis zu 1.000 Litern keine zusätzlichen Fahrerqualifikationen und müssen den Transport nicht als Gefahrgut kennzeichnen, solange der Diesel auf direktem Weg zum Einsatzort gebracht und dort sofort verwendet wird. Diese Ausnahmeregelung nach ADR (Europäisches Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße) spart Betrieben Kosten und Aufwand, da spezielle Schulungen für Fahrer und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen entfallen. Eigenverbrauchstankstellen unterstützen Unternehmen damit nicht nur bei der Kostenkontrolle, sondern fördern auch eine flexible und ressourcenschonende Betriebsführung.

Eigenverbrauchstankstelle

Gesetzliche Grundlagen und Meldepflichten für Kraftstofflagerung

Umwelt- und Sicherheitsvorgaben legen für die Lagerung und den Transport von wassergefährdenden Stoffen wie Diese oder HvO Diesel  strenge gesetzliche Grundlagen fest, die vor allem für den Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen essenziell sind.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Umweltrechts und regelt bundesweit die Anforderungen an die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen auch Diesel gehört.

Da Diesel in die Wassergefährdungsklasse 2 („deutlich wassergefährdend“) fällt, sind spezifische Maßnahmen notwendig, um die Umwelt vor möglichen Kontaminationen zu schützen. Die AwSV verlangt, dass Diesel-Lagerbehälter so konstruiert und aufgestellt sind, dass keine Leckagen oder Undichtheiten auftreten können.

Doppelwandige Tanks oder zusätzliche Auffangwannen sind vorgeschrieben, um im Falle eines Lecks den Austritt von Diesel aufzufangen. Diese Vorschriften gelten auch für mobile und stationäre Eigenverbrauchstankstellen und sind speziell für Betriebe relevant, die große Mengen Diesel direkt vor Ort lagern möchten, wie es oft in der Landwirtschaft und im Baugewerbe der Fall ist.

Meldepflicht und WHG-Abnahme ab 1.000 Litern und spezielle Anforderungen in Wasserschutzgebieten

Sobald ein Diesel-Lagertank ein Volumen von mehr als 1.000 Litern überschreitet, unterliegt dieser einer Meldepflicht. Betriebe, die größere Mengen Diesel lagern möchten, müssen die Tankanlage bei der zuständigen Behörde anzeigen und regelmäßig einen WHG-Sachverständigen abnehmen lassen. Darüber hinaus sind regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige erforderlich.

Diese Prüfpflichten sind besonders relevant in Wasserschutzgebieten, wo strengere Vorschriften gelten und die Intervalle für die Prüfungen kürzer sind. Die Meldepflicht hilft dabei, sicherzustellen, dass Tankanlagen, die potenziell eine höhere Umweltgefährdung darstellen, regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Die Anzeige erfolgt in der Regel sechs Wochen vor der Installation und umfasst Informationen zur Größe, Bauweise und dem Standort der Anlage. Durch die Meldepflicht, die einmalige Abnahme und die regelmäßige Überwachung wird gewährleistet, dass alle Lagerbehälter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher betrieben werden können.

Unterschiedliche Anforderungen an ein- und doppelwandige Tanks

Ein- und doppelwandige Tanks unterliegen verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Umweltschutz und Sicherheit. Einwandige Tanks sind kostengünstiger, benötigen jedoch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen. Da sie keine integrierte Schutzschicht gegen Leckagen bieten, schreibt die Gesetzgebung vor, dass sie nur mit einer geeigneten Rückhalteeinrichtung wie einer Auffangwanne oder einem flüssigkeitsundurchlässigen Abfüllplatz genutzt werden dürfen. Diese Einrichtung soll verhindern, dass eventuell austretender Kraftstoff die Umwelt belastet.

Doppelwandige Tanks hingegen haben eine zweite Schutzschicht, die potenzielle Leckagen auffängt, wodurch eine separate Rückhalteeinrichtung meist nicht erforderlich ist. Diese Bauweise bietet einen integrierten Leckageschutz und eignet sich besonders für Anlagen in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten. Doppelwandige Tanks sind zwar teurer, bieten jedoch langfristig mehr Sicherheit und eine höhere Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen. Die Wahl zwischen ein- und doppelwandigen Tanks hängt daher von den jeweiligen betrieblichen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben ab.

Handwerkerregelung nach ADR und Gefahrguttransporte

Die Handwerkerregelung nach ADR bietet Bau- und Landwirtschaftsbetrieben Flexibilität beim Gefahrguttransport von Diesel in mobilen Tanks, wenn dieser unmittelbar am Einsatzort verwendet wird. Sie erlaubt den Transport von bis zu 1.000 Litern Diesel ohne zusätzliche Gefahrgutkennzeichnung, sofern der Kraftstoff auf direktem Weg von der Tankstelle zum Einsatzort transportiert und dort sofort genutzt wird.

Wann gilt die Handwerkerregelung für den Dieseltransport?

Die Handwerkerregelung greift, wenn der Transport die 1.000-Liter-Grenze nicht überschreitet und keine Zwischenstopps, wie beispielsweise am Betriebshof, erfolgen. Wird das Fahrzeug etwa mit einem vollen Tank zum Betriebshof gebracht und erst später zur Baustelle gefahren, fällt dies nicht mehr unter die Freistellung. In solchen Fällen oder bei größeren Volumina ist eine Lagergenehmigung erforderlich, da der Tank dann als stationäre Lagerung betrachtet wird.

Voraussetzungen und Beschränkungen der Freistellung nach ADR

Um die Freistellung zu nutzen, muss der Transport direkt und ohne Unterbrechung erfolgen. Die Menge von 1.000 Litern darf nicht überschritten werden, und es ist entscheidend, dass der Diesel unmittelbar vor Ort verbraucht wird. Diese Regelung ermöglicht flexible und effiziente Arbeitsabläufe, allerdings nur für kurzfristige Einsätze ohne längerfristige Lagerung.

Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnungspflichten

Trotz der Freistellung von zusätzlichen Kennzeichnungen müssen Tanks, die für den Dieseltransport nach der Handwerkerregelung verwendet werden, spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese umfassen bauartgeprüfte, zugelassene Tanks, die Leckagen verhindern und die Sicherheit während des Transports gewährleisten. Eine geeignete Ausrüstung für den sicheren Transport und Umweltvorsorge ist ebenfalls erforderlich, um Risiken im öffentlichen Straßenverkehr zu minimieren und den ADR-Vorgaben gerecht zu werden.

Praxisbeispiel zur Handwerkerregelung nach ADR

Ein Bauunternehmen transportiert regelmäßig Diesel in einem mobilen Tank zur Baustelle, um dort Maschinen und Fahrzeuge zu betanken. Die Handwerkerregelung erlaubt hier den Transport von bis zu 1.000 Litern Diesel ohne Gefahrgutkennzeichnung, solange der Diesel auf direktem Weg zur Baustelle gebracht und dort sofort verwendet wird. Ein Mitarbeiter füllt am Morgen den Tank an einer nahegelegenen Tankstelle und fährt direkt zur Baustelle, wo der Kraftstoff verbraucht wird – in diesem Fall greift die Freistellung, da alle Anforderungen der Regelung erfüllt sind.

Würde der Mitarbeiter jedoch zwischendurch den Betriebshof anfahren und das Fahrzeug dort für die Nacht abstellen, entfällt die Handwerkerregelung, da der Diesel nicht sofort verbraucht wird. Der Tank gilt dann als stationäre Lagerung, was zusätzliche Vorschriften zur Lagergenehmigung und eventuell eine ADR-Kennzeichnung erfordern würde. Durch die Einhaltung der Freistellungsgrenzen kann das Unternehmen flexibel und sicher arbeiten, vermeidet aber Bußgelder und den zusätzlichen Aufwand, der bei einer Überschreitung der Regelung nötig wäre.

Anforderungen an Tankanlagen und Sicherheitsausstattung

Die Anforderungen an Tankanlagen und deren Sicherheitsausstattung stellen sicher, dass der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Diesel und AdBlue sowohl umweltschonend als auch betriebssicher abläuft.

Norm DIN EN 13617-1:2012-08 für Zapfanlagen und Zapfventile

Die DIN EN 13617-1:2012-08-Norm legt detaillierte Sicherheitsstandards für die Konstruktion und den Betrieb von Zapfanlagen und Zapfventilen fest. Sie wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass die Geräte sicher und umweltfreundlich arbeiten, insbesondere in Bereichen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen wie Diesel und AdBlue gearbeitet wird.

Automatische Zapfventile müssen gemäß dieser Norm so gestaltet sein, dass sie ein Überfüllen des Tanks verhindern, indem sie bei vollständiger Befüllung automatisch schließen. Dies minimiert das Risiko von Leckagen und reduziert die Umweltbelastung, da der Kraftstoff nicht in den Boden oder das Grundwasser gelangen kann.

Betriebe, die Eigenverbrauchstankstellen betreiben, sollten sicherstellen, dass alle Zapfanlagen und -ventile diese Norm erfüllen, um den hohen Sicherheits- und Umweltanforderungen gerecht zu werden.

Notwendige Bestandteile: Lagerbehälter, Zapfanlagen und Sicherheitsvorkehrungen

Tankanlagen bestehen aus essenziellen Bestandteilen wie Lagerbehältern, Zapfanlagen und verschiedenen Sicherheitsvorkehrungen, die den sicheren Umgang mit Kraftstoffen gewährleisten.

Einwandige Tanks sind dabei in der Regel kostengünstiger als doppelwandige Tanks, bieten jedoch keinen integrierten Leckageschutz. Deshalb schreibt die Gesetzgebung vor, dass einwandige Tanks nur mit einer geeigneten Rückhalteeinrichtung genutzt werden dürfen.

Diese Einrichtung, wie eine Auffangwanne oder ein flüssigkeitsundurchlässiger Abfüllplatz, dient dazu, eventuell austretenden Kraftstoff sicher zu sammeln und eine Kontaminierung der Umwelt zu verhindern.

Anfahrschutz, automatische Zapfventile und Rückhalteeinrichtungen

Eine weitere wichtige Sicherheitsanforderung an Tankanlagen ist der Anfahrschutz, der die Tanks und Zapfanlagen vor physischen Schäden durch Fahrzeuge schützt. Anfahrschutz kann in Form von Absperrungen, Leitplanken oder Schutzbarrieren angebracht werden und verhindert, dass Fahrzeuge die Anlagen versehentlich beschädigen und Leckagen verursachen.

Neben dem Anfahrschutz sind automatische Schließventile erforderlich, die beim Betanken ein Überfüllen des Tanks verhindern. Diese Ventile erfüllen die Anforderungen der DIN EN 13617-1-Norm und tragen entscheidend zur Betriebssicherheit bei, da sie sowohl den Mitarbeiterschutz als auch den Umweltschutz gewährleisten. Regelmäßige Wartungen und Kontrollen der Sicherheitsausstattung sind unerlässlich, um die Funktionsfähigkeit der Tankanlagen dauerhaft zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Besonders in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten sind qualifizierte Fachkräfte erforderlich, um die Sicherheitsstandards einzuhalten und eine sichere, umweltfreundliche Arbeitsumgebung zu schaffen.

Lagerung und Schutz von Diesel, HvO Diesel und AdBlue auf privatem Gelände

Die Einhaltung von Schutzmaßnahmen bei der Lagerung und Nutzung von Diesel, HvO Diesel und AdBlue ist für Betriebe essenziell, um Umweltstandards und Betriebssicherheit zu gewährleisten.

Winterdiesel und Frostschutz: Anforderungen für den Winterbetrieb

Diesel ist besonders empfindlich gegenüber kalten Temperaturen: Sommerdiesel, der keine Kältezusätze enthält, kann bei niedrigen Temperaturen versulzen, was Filter und Kraftstoffleitungen blockiert und den Betrieb der Maschinen beeinträchtigt.

Um betriebliche Ausfälle im Winter zu vermeiden, sollten Betriebe auf Winterdiesel zurückgreifen, der durch spezielle Additive bis -20°C nutzbar bleibt.

Alternativ kann Diesel frostgeschützt gelagert werden, etwa in beheizbaren Lagerräumen oder durch isolierte Tankhüllen, um auch bei sehr niedrigen Temperaturen einsatzfähig zu bleiben.

Separate Auffangwannen und Schutz vor Niederschlagswasser

Da sowohl Diesel, HvO Diesel als auch AdBlue wassergefährdende Stoffe sind, ist eine getrennte Lagerung mit geeigneten Auffangwannen unverzichtbar. AdBlue erfordert eine eigene, speziell korrosionsbeständige Auffangwanne, um zu verhindern, dass ausgelaufene Harnstofflösung in Kontakt mit Diesel oder anderen Stoffen kommt, was die Umwelt gefährden und die Funktionalität der Tanks beeinträchtigen kann.

Für Tankanlagen im Freien ist zudem ein Schutz vor Niederschlagswasser entscheidend: Gelangt Regenwasser in die Auffangwannen, kann es durch Kraftstoffrückstände verunreinigt werden und muss daher oft als Gefahrgut entsorgt werden. Durch Abdeckungen oder Überdachungen können solche Umweltrisiken reduziert und die Entsorgungskosten gesenkt werden.

Gestaltung von Abfüllplätzen zur Vermeidung von Umweltbelastungen

Die Gestaltung des Abfüllplatzes ist ein entscheidender Bestandteil der Schutzmaßnahmen für Kraftstoffe.

Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) muss der Abfüllplatz flüssigkeitsundurchlässig sein, um Leckagen sicher aufzunehmen und so fachgerecht entsorgen zu können.

Mit einer Rinne oder Erhöhung ausgestattet, kann der Platz austretenden Kraftstoff zurückhalten und so die Umwelt vor Kontamination schützen.

Zusätzliche Anforderungen und regelmäßige Prüfungen für Eigenverbrauchstankstellen

Eigenverbrauchstankstellen unterliegen zusätzlichen Anforderungen, um die sichere Lagerung und Verteilung von Kraftstoffen wie Diesel, HvO Diesel und AdBlue sicherzustellen. Diese Anforderungen umfassen Prüfpflichten durch Sachverständige, die regelmäßige Bereitstellung und Kontrolle von Bindemitteln und Feuerlöschern sowie Maßnahmen zur Sicherung der Kraftstoffqualität. Da Eigenverbrauchstankstellen in der Regel direkt auf Betriebsgelände liegen, sind sie für die Umwelt besonders relevant, und müssen dementsprechend hohe Sicherheitsstandards erfüllen, um Leckagen, Brände und Verunreinigungen zu vermeiden. Im Folgenden werden die einzelnen Anforderungen detailliert erklärt.

Prüfpflichten durch Sachverständige und behördliche Anforderungen

Die regelmäßige Prüfung durch Sachverständige ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften unerlässlich. Eigenverbrauchstankstellen, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten, unterliegen strengen Prüfauflagen. Tanks, Abfüllplätze und Sicherheitsvorkehrungen müssen in regelmäßigen Abständen von zertifizierten Fachkräften auf Dichtheit, Sicherheit und Funktionalität geprüft werden.

Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, eventuelle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor es zu Leckagen oder Umweltbelastungen kommt. In Wasserschutzgebieten sind die Anforderungen besonders hoch, da hier schon kleine Mängel ernsthafte Folgen für das Grundwasser und die Umwelt haben können. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Betriebsanlagen jederzeit den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Durch diese Prüfpflichten erfüllen Eigenverbrauchstankstellen hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards und gewährleisten den Schutz der Ressourcen langfristig.

Bereitstellung von Bindemitteln und Feuerlöschern zur Sicherheit

Bindemittel und Feuerlöscher sind essentielle Sicherheitsvorkehrungen, um den Betrieb von Eigenverbrauchstankstellen abzusichern. Bindemittel dienen dazu, austretenden Kraftstoff schnell und effektiv aufzufangen, um die Ausbreitung auf dem Betriebsgelände und die Umweltbelastung zu verhindern.

Sie sollten in ausreichender Menge an allen Tank- und Abfüllplätzen vorhanden und jederzeit einsatzbereit sein. Feuerlöscher sind ebenso unverzichtbar, um im Falle eines Brandes unmittelbar reagieren zu können. Regelmäßige Inspektionen und Wartungen der Feuerlöscher sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass sie im Ernstfall verlässlich funktionieren.

Die korrekte Platzierung und Erreichbarkeit der Bindemittel und Feuerlöscher sind ebenfalls entscheidend, da sie bei einem Notfall sofort griffbereit sein müssen. Durch diese Sicherheitsmaßnahmen minimieren Unternehmen das Risiko von Unfällen und Umweltschäden und stellen sicher, dass ihre Eigenverbrauchstankstellen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.

Maßnahmen gegen Dieselpest zur Sicherstellung der Kraftstoffqualität

Dieselpest ist eine Verunreinigung des Kraftstoffs durch Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Algen, die in Tanks wachsen können, insbesondere bei längerer Lagerung. Diese Mikroorganismen verursachen eine schlammige Ablagerung, die Filter verstopfen und die Leistung der Kraftstoffanlage erheblich beeinträchtigen kann.

Zur Vorbeugung von Dieselpest sind regelmäßige Kontrollen und die Sicherstellung der Kraftstoffqualität essenziell. Additive können dem Diesel beigemischt werden, um das Wachstum von Mikroorganismen zu hemmen und die Betriebsfähigkeit der Tanksysteme zu bewahren.

Zudem sollten die Tankanlagen in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, um Schlammablagerungen zu entfernen und eine einwandfreie Funktion der Pump- und Filteranlagen zu gewährleisten. Durch diese vorbeugenden Maßnahmen bleibt der Kraftstoff über längere Zeit lagerfähig und die Funktionsfähigkeit der Tankanlagen wird gesichert, was teure Ausfälle und Reparaturen verhindert.

Thomas

Fazit: Sicherheits- und Rechtsvorschriften zur Lagerung und Betankung von Diesel, HvO Diesel und AdBlue auf Betriebsgeländen

Die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards bei der Lagerung und Nutzung von Diesel und AdBlue ist für Unternehmen mit Eigenverbrauchstankstellen von zentraler Bedeutung. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben – von der DIN EN 13617-1 für Zapfanlagen bis zu den Anforderungen der AwSV – gewährleistet nicht nur den Schutz von Mitarbeitern und Umwelt, sondern optimiert auch betriebliche Abläufe und reduziert langfristig Kosten. Regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige, die Bereitstellung von Sicherheitsvorkehrungen wie Bindemitteln und Feuerlöschern sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Kraftstoffqualität sind unerlässliche Bestandteile eines verantwortungsvollen Betriebsmanagements.

Eigenverbrauchstankstellen ermöglichen es Unternehmen, Kraftstoffe effizient und kostensparend direkt am Betriebsgelände zu nutzen und so ihre betrieblichen Abläufe zu optimieren. Durch eine umfassende und sorgfältige Planung und Umsetzung aller vorgeschriebenen Maßnahmen tragen Unternehmen nachhaltig zum Umweltschutz bei und minimieren gleichzeitig betriebliche Risiken.

FAQ: Handwerkerregelung & ADR Richtlinien

Die Freistellung nach ADR beschreibt bestimmte Bedingungen, unter denen der Transport gefährlicher Güter – wie Diesel – unter erleichterten Vorschriften erfolgt. In der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB) ist festgelegt, wann solche Freistellungen greifen. Die Handwerkerregelung ist eine häufig genutzte Ausnahme, die den Transport von bis zu 1.000 Litern Diesel ohne zusätzliche Gefahrgutkennzeichnung erlaubt, solange er direkt zum Einsatzort und ohne Zwischenstopps auf der Straße befördert wird.

Zu den wichtigsten ADR-Freistellungen gehören die Handwerkerregelung, die Freistellung bei Kleinmengen und die Begrenzte Mengen-Regelung. Diese Erleichterungen gelten gemäß dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und bieten spezifische Transportbedingungen für kleine Mengen und bestimmte Verwendungszwecke im Gefahrguttransport.

Die ADR-Richtlinie ist ein internationales Übereinkommen zur Regelung des Transports gefährlicher Güter auf Straßen und ist Teil des europäischen Gefahrgutrechts. Das ADR (von französisch „Accord relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“) regelt den sicheren Transport gefährlicher Güter, wie Klasse 1-Güter, und umfasst Vorgaben für Verpackungen, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Fahrzeuganforderungen. Alle ADR-Mitgliedstaaten müssen diese Regeln einhalten und jährlich Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Ein ADR-Zertifikat ist erforderlich, wenn gefährliche Güter in größeren Mengen transportiert werden, die nicht unter eine Freistellung fallen. Ab bestimmten Mengen und Bedingungen sind auch eine ADR-Zulassung, eine Lkw-Ausrüstung mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen und eine Bescheinigung des Gefahrgutbeauftragten notwendig. Fehlt die ADR-Zulassung, droht eine Missachtung des Gefahrgutrechts, die zu Sanktionen führen kann.

ADR-Vorschriften sind umfassende Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen, die den Transport gefährlicher Güter auf Straßen regeln. Sie beinhalten Bestimmungen zur Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und zur Qualifikation der am Transport beteiligten Personen, wie z. B. Lkw-Fahrer und Gefahrgutbeauftragte. Die Vorschriften zielen darauf ab, die Beförderung gefährlicher Güter sicher und im Einklang mit den geltenden Transportvorschriften durchzuführen.

Unter das ADR fallen alle gefährlichen Güter, die ein Risiko für Menschen, Umwelt oder Infrastruktur darstellen können, darunter brennbare, toxische oder korrosive Stoffe. Die Klassifizierung der Gefahrgüter erfolgt in verschiedenen Gefahrgutklassen, die eine Einordnung und spezifische Vorschriften zur Beförderung festlegen.