CO2 Neutralität mit Methanol: Keine Schnapsidee!
Methanol wird als der Energieträger der Zukunft betrachtet. Der Alkohol Methanol kann als Treibstoff in Otto-Motoren eingesetzt werden und darf auch mit Benzin vermischt werden, und das mit besseren Eigenschaften als Ethanol oder Bioethanol, das bereits heute in den E10 Kraftstoffen enthalten ist. Außerdem kann Methanol in Methanol-Brennstoffzellen als Energieträger genutzt werden. Rosige Aussichten?
Wenn man es richtig macht, ganz sicher, denn bei der Herstellung von Methanol kann CO2 als Rohstoff verwendet werden. In Island wurde dazu eine Raffinerie errichtet, in der Methanol aus dem CO2 der Umgebungsluft hergestellt wird. Damit wird der Kraftstoff klimaneutral – vorausgesetzt, dass die notwendige Energie aus erneuerbaren Quellen stammt. Anderswo wird die Flüssigkeit aber – noch - aus Erdgas oder Kohle gewonnen, was nicht CO2 neutral ist.
Ein großer Vorteil von Methanol als Treibstoff ist, dass der Alkohol sehr einfach in vorhandene Verbrennungsmotoren integriert werden kann. Das Umstellen auf Methanol erfordert nicht die gleiche Infrastruktur wie sie zum Beispiel für Elektrofahrzeuge notwendig ist.
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Methanol und Methanoltanks: Technische Regeln
Für Methanol gelten folgende Gefahrenhinweise:
- H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- H331: Giftig bei Einatmen
- H311: Giftig bei Hautkontakt
- H301: Giftig bei Verschlucken
- H370: Schädigt die Organe. Betroffene Organe: Augen
- Der Flammpunkt beträgt 9° C
- Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische
Für den Transport und die Lagerung gelten die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere die §§ 6-8,11 und 13-15, sowie der Anhang 1, Nr.1 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - sind die geltenden Anforderungen aufgeführt. Anforderungen aus dem Wasserrecht, z.B. der länderspezifischen Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS) oder der ab 1. August 2017 geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind gesondert zu beachten.
Wir informieren Sie gerne zu allen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen!
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