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Wir sind am Freitag, den 09.10.2026, auf Betriebsauflug und somit nicht erreichbar. Anfragen senden Sie uns bitte an verkauf@zieglmeier.de.

Löschwasserbehälter kaufen – Sichere Löschwasserversorgung nach DIN 14230

Löschwasserbehälter aus PE, Stahl oder Beton – normgerecht nach DIN 14230, für Kommunen, Industrie und Landwirtschaft. Als TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb übernehmen wir Planung, Lieferung und Montage aus einer Hand – bundesweit. Alle Behälter werden inklusive normgerechten Sauganschluss, Entlüftung und Domschacht geliefert.



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Materialvergleich: PE, Stahl oder Beton – was passt?

Die Materialwahl beeinflusst nicht nur den Preis, sondern Transport, Einbauaufwand und Betriebskosten über Jahrzehnte. Hier ein sachlicher Vergleich der drei Werkstoffe, die wir liefern und montieren:

PE-HD (Kunststoff) Meistverkauft

  • ✓Leicht, schnell lieferbar
  • ✓Dauerhaft dicht, korrosionsfrei
  • ✓Modular koppelbar
  • ✓Günstigste Einbaulogistik
  • ✗SLW-60-Befahrbarkeit erfordert Zusatzkonstruktion
  • ✗Auftriebssicherung bei hohem Grundwasser nötig

Stahl (beschichtet)

  • ✓Werksseitig hohe Dichtheit
  • ✓Kompakt durch Vorfertigung
  • ✓Hohe statische Belastbarkeit
  • ✗Regelmäßiger Korrosionsschutz erforderlich
  • ✗Höherer Wartungsaufwand langfristig

Stahlbeton Schwerlast

  • ✓Serienmäßig SLW 60 überfahrbar
  • ✓Stabil bei hohem Grundwasser und Erddruck
  • ✓Lebensdauer 60+ Jahre
  • ✗Schwertransport erforderlich (hohe Frachtkosten)
  • ✗80–100-t-Kran für Einbau nötig

Wo werden Löschwasserbehälter eingesetzt?

Überall dort, wo das öffentliche Hydrantennetz nicht ausreicht, ist ein eigener Löschwasserbehälter Pflicht – oder die wirtschaftlich sinnvollste Alternative.

Industrie & Gewerbe

Produktionsstätten, Logistikzentren und Chemieparks benötigen im Brandfall immense Wassermengen. Der Behälter wird unterirdisch in die Verkehrsfläche integriert – SLW 60-befahrbar, kein Verlust von Rangierfläche.

Anwendung Industrie

Kommunen & Feuerwehr

Randgebiete, Neubaugebiete und ländliche Ortschaften ohne ausreichenden Hydrantendruck. Kommunen erfüllen damit den Grundschutz und die baurechtlichen Nachweispflichten gegenüber dem Bauamt und der Brandschutzbehörde.

Anwendung Löschwasservorhaltung

Landwirtschaft

Höfe, Biogasanlagen und Aussiedlerhöfe liegen fast immer außerhalb der kommunalen Wasserinfrastruktur. Ein geschlossener Behälter mit normgerechtem Sauganschluss ersetzt den offenen Löschteich – frostsicher, algenfrei, versicherungskonform.

Anwendung Landwirtschaft

Welche Größe brauchen Sie? Richtwerte nach DVGW W 405

Die erforderliche Kapazität wird nicht geschätzt – sie wird vom Brandschutzgutachter im Rahmen des Brandschutzkonzepts berechnet. Die folgenden Richtwerte nach DVGW W 405 dienen der ersten Orientierung:

Nutzungsart Löschwasserbedarf Haltezeit Typisches Volumen
Wohngebäude (einfach) 48 m³/h 2 Std. 96 m³
Gewerbe / Lager 96 m³/h 2 Std. 192 m³
Industrie / erhöhte Brandlast 96–120 m³/h 2 Std. 200–240 m³
Sonderbauten / Chemie Individuell Gutachter Auf Anfrage

Größere Kapazitäten lassen sich durch das Koppeln mehrerer Behälter über Flanschverbindungen realisieren. So sind Anlagen mit 200 m³ oder 300 m³ Gesamtvolumen problemlos umsetzbar – ohne Sonderanfertigung.

Technische Ausstattung: Was zur Löschwasseranlage gehört

Ein Tank allein ist kein normgerechter Löschwasserbehälter. Erst mit der vollständigen Ausstattung nach DIN 14230 und DIN 14244 ist die Anlage abnahmefähig:

  • Saugrohr aus Edelstahl (DN 125)
    Führt bis auf den Behälterboden. Maximal 10 m Saugleitungslänge, max. 7,5 m Saughöhe.
  • Saugkorb & Antiwirbelblech
    Verhindert, dass Schlamm oder Luftblasen von Hochleistungspumpen angesaugt werden.
  • Löschwasserentnahmestelle mit A-Festkupplung nach DIN 14319
    Oberirdisch, frostsicher, mit normierter Kupplung für alle Feuerwehrfahrzeuge.
  • Entlüftungsrohr (mind. DN 100)
    Verhindert Vakuum beim Abpumpen, schützt vor Schmutzeintrag.
  • Domschacht & Wartungszugang
    Begehbarer Zugang für Prüfungen. Auf Wunsch LKW-befahrbar (SLW 60).
  • Füllstandsanzeige
    Jederzeit kontrollierbar, dass das Volumen vollständig verfügbar ist.
  • Kennzeichnungsschild nach DIN 4066-B2
    Pflicht an der Entnahmestelle – sichtbar bei Dunkelheit und Schnee.

Passendes Zubehör direkt im Shop: Löschwasserentnahmestellen

Was kostet ein Löschwasserbehälter wirklich? (TCO-Kalkulation)

Der Produktpreis ist nur ein Teil der Gesamtkosten. Wer nur den Tankpreis vergleicht, riskiert böse Überraschungen beim Einbau. Wir kalkulieren für Sie die Total Cost of Ownership (TCO) – alle Kosten auf einen Blick:

Versteckte Kostenfaktoren beim Einbau

  1. Transport: Betonbehälter erfordern Schwertransporte. PE und Stahl sind mit einem Standard-LKW lieferbar – das spart 2.000–5.000 €.
  2. Kranstellung: Betonbehälter benötigen 80- bis 100-t-Kräne. Ein PE-Tank kann oft vom Baggerarm des Tiefbauers eingehoben werden.
  3. Tiefbau & Aushub: Größe und Tiefe bestimmen die Erdarbeitskosten. Wir prüfen, ob zwei kleinere Behälter (z. B. 2× 50 m³) günstiger sind als einer.
  4. Auftriebssicherung: Bei PE und Stahl in Grundwasserzonen sind Betonplatten oder Ankerkonstruktionen einzuplanen. Bei Beton entfällt das in der Regel.
  5. Wartungskosten (laufend): Stahltanks erfordern regelmäßigen Korrosionsschutz. PE ist wartungsarm über die gesamte Lebensdauer.

Preisrahmen Material (exkl. Einbau): 250–450 €/m³ je nach Material und Ausführung. Gesamtkosten für 100 m³ inkl. Einbau typisch: 35.000–60.000 €.

Vorschriften & Genehmigung: Was Sie vor dem Einbau wissen müssen

Die Grundlage: DIN 14230

Alle stationären Löschwasserbehälter müssen der DIN 14230 entsprechen. Ein Tank, der diese Norm nicht erfüllt, wird vom Brandschutzgutachter nicht abgenommen – damit scheitert die Baugenehmigung für das zugehörige Gebäude.

Die Norm regelt verbindlich:

  • Nutzbares Wasservolumen (Totwasser wird abgezogen)
  • Frostsicherheit von Tank und Rohrleitungen
  • Dimensionierung von Saugrohr und Entlüftungsrohr
  • Zugänglichkeit der Entnahmestelle für schwere Feuerwehrfahrzeuge
  • Mindestabstand zum Gebäude (kein Trümmerschatten)

Baugenehmigung und WHG

Fest installierte unterirdische Löschwasserbehälter sind in der Regel baugenehmigungspflichtig, da sie Bestandteil des baulichen Brandschutzkonzepts sind. Abhängig vom Bundesland und der Anlagengröße kann zusätzlich oder alternativ eine wasserrechtliche Anzeige nach WHG erforderlich sein. Als WHG-zertifizierter Fachbetrieb begleiten wir Sie durch beide Verfahren.

Checkliste: Von der Planung zur behördlichen Abnahme

  1. Brandschutzgutachten beauftragen
    Der Gutachter definiert Volumen, Abstand zum Gebäude und Lage der Entnahmestelle.
  2. Material und TCO klären (mit Tankhandel.de)
    Wir wählen gemeinsam Material und Größe, erstellen technische Zeichnungen und eine Vollkostenkalkulation inkl. Tiefbau-Vorgaben.
  3. Bauantrag einreichen
    Mit unseren Unterlagen und dem Gutachten stellen Sie den Antrag beim Bauamt. Wir liefern alle technischen Nachweise nach DIN 14230.
  4. Fachgerechter Einbau
    Unsere Monteure oder Ihr Tiefbauer installieren den Tank unter Beachtung von Frostsicherheit, Auftriebssicherung und Saugleitungsgeometrie.
  5. Sachverständigen-Prüfung & Abnahme
    Ein unabhängiger Prüfer oder die lokale Feuerwehr führt die Saugprobe durch. Nach bestandener Prüfung ist die Anlage abgenommen und einsatzbereit.

Weiterführende Ratgeber:

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Häufig gestellte Fragen zu Löschwasserbehältern

Ein Löschwassertank mit 100 m³ kostet in der Anschaffung zwischen 15.000 € und 30.000 € – abhängig vom Material (PE-Kunststoff, Stahl oder Betontank). Für eine realistische Projektplanung müssen Transport, Tiefbau, Kranstellung, Auftriebssicherung und normgerechtes Zubehör addiert werden. Die Gesamtkosten (Total Cost of Ownership) liegen typischerweise zwischen 35.000 € und 60.000 €. Betontanks liegen am oberen Rand, da Schwertransport und 80–100-t-Krane anfallen; PE-Tanks sind logistisch deutlich günstiger.

Für die unterirdische Löschwasserbevorratung gilt die DIN 14230. Sie regelt verbindlich Bauweise, nutzbares Volumen (Totwasser abgezogen), Frostsicherheit und die technischen Anforderungen an Entnahme und Löschwasser-Sauganschluss. Zusätzlich gilt DIN 14244 für den Sauganschluss und DIN 14319 für die A-Festkupplung. Ohne Normkonformität nach DIN 14230 nimmt der Brandschutzgutachter die Anlage nicht ab – was die Nutzungsgenehmigung des Gebäudes blockiert.

In der Regel ja. Fest installierte unterirdische Löschwasserbehälter sind sicherheitsrelevante Bauwerke im Brandschutzkonzept und müssen vor dem Einbau beim Bauamt eingereicht werden. Je nach Bundesland und Anlagengröße kann zusätzlich eine wasserrechtliche Anzeige nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich sein – insbesondere weil unterirdische Speicher das Grundwasser potenziell beeinflussen. Als WHG-zertifizierter Fachbetrieb begleiten wir Sie durch beide Verfahren und kennen die Anforderungen der Behörden in Deutschland.

Das Tankvolumen wird individuell vom Brandschutzgutachter berechnet – auf Basis von Brandlast, Gebäudegrundfläche und der baurechtlich geforderten Löschwasserhaltezeit. Richtwerte nach DVGW W 405: Wohngebäude 96 m³, Gewerbe 192 m³, Industrie 200–240 m³. Höhere Kapazitäten sind durch Koppeln mehrerer Löschwassertanks über Flanschverbindungen realisierbar.

n der Regel mindestens 10 Meter zwischen Entnahmestelle und Gebäude, damit Feuerwehrkräfte im Ernstfall nicht durch Wärmestrahlung oder Trümmerteile gefährdet werden (sog. Trümmerschatten). Den genauen Abstand und den optimalen Standort der Entnahme legt der Brandschutzgutachter im Brandschutzkonzept fest.

Ja. PE-Kunststofftanks sind von Natur aus formstabil, können aber nicht direkt von Schwerlastfahrzeugen überfahren werden. Mit einer Stahlbetonplatte oder einem Lastverteilungsrahmen über dem Tank werden die Radlasten (bis 60 t) flächig in den Boden abgetragen, ohne die Saugleitung oder den Behälter zu belasten. Die Mehrkosten dieser Konstruktion sind in der TCO-Kalkulation gegen die günstigere Anschaffung und einfachere Einbaulogistik des PE-Tanks abzuwägen – gegenüber einem serienmäßig SLW-60-fähigen Betontank.

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet. Technisch ist eine Löschwasserzisterne ein unterirdischer Erdtank (Wasserspeicher) speziell für die Löschwasserbevorratung. Der Begriff „Löschwasserbehälter" nach DIN 14230 ist der normative Oberbegriff und schließt auch oberirdische Speicher ein. In der Praxis ist die Bezeichnung zweitrangig – entscheidend ist die Normkonformität nach DIN 14230, damit die Anlage vom Brandschutzgutachter und den Behörden abgenommen wird.

Es gibt drei gängige Befüllmethoden:

  1. Trinkwasseranschluss mit Schwimmerventil (automatische Nachspeisung aus dem Trinkwassernetz) – zuverlässigste Methode, hygienische Trennung durch Rückflussverhinderer Pflicht.
  2. Regenwassernachspeisung – wassersparend, aber mengenabhängig vom Niederschlag; als alleinige Versorgung in trockenen Regionen nicht ausreichend.
  3. Manuelle Befüllung durch Tanklastwagen oder die Feuerwehr – als Notlösung oder bei abgelegenen Standorten ohne Wasserversorgung.

Die gewählte Befüllmethode und die damit gesicherte Wasserversorgung müssen im Brandschutzgutachten dokumentiert und von der Behörde genehmigt werden.

Ja – in waldreichen Gebieten ohne Hydrantennetz sind dezentrale Löschwassertanks unverzichtbar. Für den Waldbrandeinsatz empfehlen sich unterirdische Behälter mit SLW-60-befahrbarem Deckel, damit schwere Tanklöschfahrzeuge direkt zur Entnahme vorfahren können. Der Standort sollte so gewählt werden, dass Löschfahrzeuge beim Pendelverkehr (Tanklöschfahrzeug ↔ Wasserentnahme) möglichst kurze Wege haben. Bei sehr abgelegenen Standorten empfiehlt sich eine automatische Füllstandsüberwachung, damit das Tankvolumen im Ernstfall garantiert vollständig verfügbar ist.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schützt Boden und Grundwasser vor wassergefährdenden Stoffen. Beim Einbau eines Löschwasserbehälters (Speicher für Wasser, keine Gefahrstoffe) stehen zwei WHG-relevante Maßnahmen im Vordergrund: (1) Der Behälter darf das Grundwasser nicht verunreinigen – Dichtheitsprüfungen in regelmäßigen Abständen sind Pflicht. (2) Planung, Einbau und Wartung müssen durch einen WHG-zertifizierten Fachbetrieb erfolgen – in mehreren Bundesländern ist das Voraussetzung für die behördliche Zulassung. Tankhandel.de ist TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb und übernimmt alle erforderlichen Nachweise.