Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Zieglmeier Tankstellen GmbH

1. Vertragsgrundlagen

1.1 Allen Verträgen, die der Kunde mit der Zieglmeier Tankstellen GmbH („ZTG") über den Handel mit neuen oder gebrauchten Behältern und Tanktechnik abschließt, liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) zugrunde. Der Kunde erkennt diese mit seiner Bestellung ausdrücklich an. Abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die ZTG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Das Angebot der ZTG richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also an natürliche oder juristische Person, öffentliche Anstalten oder Sondervermögen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Behauptet ein Kunde wahrheitswidrig, Unternehmer zu sein, so ist er gegenüber ZTG zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, welcher der ZTG dadurch entsteht, dass ZTG auf die Richtigkeit dieser Behauptung vertraut.

2. Vertragsschluss – Widerruf – Informationspflichten

2.1 Die Präsentation der Waren insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot der ZTG dar. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich auf Basis der Bestellung des Kunden nach Ziffer 2.2. und nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch ZTG auf Basis der jeweils gültigen Preisliste der ZTG zustande bzw. bei Bestellung durch Verbraucher nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechts. Mit Aktualisierung der Preisliste oder Website der ZTG werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Enthält die Auftragsbestätigung Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von drei (3) Kalendertagen schriftlich widerspricht. Die Zahlung des Kaufpreises steht der Annahme der Ware als vertragsgemäß gleich.

2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit der Bestellung per Telefon, Email, oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der ZTG. Bei telefonischer Bestellung gibt der Kunde am Telefon seine verbindliche Bestellung im Sinne der Ziffer 2.1 ab; die ZTG ist berechtigt, Bestelltelefonate aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufzubewahren. Bei der Bestellung per Email gibt der Kunde mit Absenden der Nachricht und bei Bestellung über das Bestellformular auf der Internetseite der ZTG bei Freigabe des Warenkorbs eine verbindliche Bestellung im Sinne der Ziffer 2.1 ab.

2.3 Der Kunde bzw. Besteller ist nach Abgabe oder Absendung seiner Bestellung seine Bestellung zu widerrufen, es sei denn die ZTG stimmt ausdrücklich zu oder der Kunde widerspricht einer von der Bestellung abweichenden Auftragsbestätigung. Im Falle eines Fernabsatzvertrages mit Verbrauchern bleibt das 14-tägige Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der Bestellung unberührt. Ungeachtet hiervon ist der Kunde oder Verbraucher bei Rückgabe verpflichtet, den Kaufgegenstand auf eigene Kosten an ZTG zurückzusenden und trägt alle hiermit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen, wobei die Rückzahlung des Kaufpreises aufschiebend bedingt  auf den vollständigen und mangelfreien Erhalt des Kaufgegenstandes am Geschäftssitz der ZTG ist. Bei Versand nicht paketfähiger Ware ist ZTG berechtigt, den Aufwand zu schätzen. Im übrigen ist der Kunde oder Besteller zum Ersatz aller Kosten und Aufwendungen, einschließlich entgangenem Gewinn, verpflichtet, die der ZTG daraus entstehen, dass der Kunde den Kaufgegenstand entweder nicht abnimmt oder sonst rechtsgrundlos vom Vertrag zurücktritt.

2.4 Der Vertragstext des jeweils zwischen der ZTG und dem Kunden geschlossenen Vertrages wird durch die ZTG gespeichert. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen der ZTG gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit auf der Internetseite der ZTG unter https://www.zieglmeier.de/allgemeine_geschaeftsbedingungen/ einsehen. Die Bestelldaten, sowie die AGB werden dem Kunden mit der Auftragsbestätigung zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

3. Beschaffenheit der Ware und technische Änderungen

3.1 Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in dem Angebot, der Auftragsbestätigung sowie in den Prospekten oder Katalogen der ZTG ausdrücklich genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3.2 Erklärungen der ZTG zur Beschaffenheit der Ware stellen nur dann eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder Zusicherung dar, wenn die ZTG sie ausdrücklich als Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie oder Zusicherung bezeichnet hat.

3.3 ZTG behält sich handelsübliche Abweichungen von Internet- oder Prospektabbildungen vor. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Modell oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, EXW (Incoterms 2022) ab Lager bzw. ab Werk ZTG. Sofern nicht anders vereinbart, sind Liefertermine unverbindlich, wobei sich die ZTG bemühen wird, einen Liefertermin einzuhalten. Verzug sowie Schadensersatz der ZTG mit Lieferverpflichtungen bei ganz oder teilweise Nichtlieferung des Vorlieferanten der ZTG (Selbstbelieferungsvorbehalt) ist ausgeschlossen, sofern ein rechtzeitiges, kongruentes Deckungsgeschäft vorliegt. Die Gefahr des Untergangs, einschließlich zufälligen Untergangs, der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht in jedem Fall in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem die ZTG die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergibt, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder Werkes der ZTG. Im Übrigen ist der Kunde nach Mitteilung des Liefertermins durch ZTG innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen zur Abholung und Abnahme verpflichtet. Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb dieser Frist ab, ist er verpflichtet, ZTG alle Kosten udn Aufwendungen der Lagerung zusätzlich zum Kaufpreis zu ersetzen.

4.2 Die Versendung aus eigenen oder fremden Beständen wird auf Kosten und im Namen des Kunden nach dessen für den Versand in der Bestellung gegebenen Weisungen und an die dort angegebene Lieferanschrift ausgeführt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

4.3 Entstehen der ZTG aufgrund einer durch den Kunden angegebenen, falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten oder sonstige Aufwendungen, so sind diese Kosten vom Kunden zusätzlich zum vereinbarten Lieferpreis zu ersetzen.

4.4 Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in die europäische Union. Die ZTG ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Der Beginn eines durch die ZTG angegebenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus und ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.

4.5 Höhere Gewalt berechtigt ZTG, die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn sie ZTG die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie etwa Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen bei ZTG oder Zulieferern oder unvorhersehbare Ausfälle bei der eigenen Auslieferung, sofern ZTG dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Kunde in diesen Fällen von ZTG die Erklärung verlangen, ob ZTG vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wird. Erklärt ZTG sich nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlungsbedingungen und Verzug

5.1 Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fällig. Zahlungen des Kunden haben netto Kasse binnen fünf (5) Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ZTG über den Betrag vorbehaltlos verfügen kann. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist bei Neukunden der Kaufpreis im voraus zahlbar; die Freigabe erfolgt nach vorbehaltloser Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto der ZTG..

5.2 Durch die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln übernimmt die ZTG in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Schecks oder Wechseln entstehenden Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Neben dem Kaufpreis trägt der Kunde alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, und Zustellungen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

5.4 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an die ZTG zu leisten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, der ZTG einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.

5.5 Die ZTG behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier (4) Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% (zehn Prozentpunkte) des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die ZTG behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich sämtlicher – auch noch nicht anerkannter – Überschussforderungen aus Kontokorrent) aus dem Liefervertrag vor. Die ZTG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese bei angemessen auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden sowie Untergang zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und fachgerecht auszuführen oder ausführen zu lassen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die ZTG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ZTG die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der ZTG entstandenen Ausfall.

6.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde an die diese Abtretung annehmende ZTG in Höhe der Forderung (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung im ordentlichen Geschäftsgang auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der ZTG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die ZTG wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Liefervertrag nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag der ZTG. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der ZTG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die ZTG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden nach Vermischung als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der ZTG anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für die ZTG verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der ZTG gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die ZTG ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die ZTG nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

6.5 Die ZTG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Gewährleistung

7.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in Ziffern 7.2 - 7.3 nicht anders bestimmt. ZTG ist nach ihrer Wahl berechtigt, die Ware nachzubessern oder eine neue Sache zu liefern. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückabwicklung des Vertrages berechtigt. Werden Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen oder den Herstellervorgaben entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, sofern der Mangel auf das vorbezeichnete Verhalten zurückzuführen ist. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, verschmutzte oder ungereinigte Rohrleitungen, nicht fachgerechte oder fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, nicht fachgerechte oder fehlerhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund oder Vorbereitung der Baugrube für den Einbau, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse nicht im Verantwortungsbereich von ZTG liegen oder durch ZTG zu vertreten sind, sofern diese Umstände nicht nachweislich und kausal auf ein Verhalten von ZTG bzw. auf die durch ZTG gelieferte Ware zurückzuführen sind. Gebrauchs- und Betriebsanleitungen sind uneingeschränkt zu beachten.

7.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt 12 (zwölf) Monate ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ebenfalls ein Jahr ab Ablieferung der Sachen. Die verkürzte einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht bei ausschließlich durch die ZTG verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden oder bei Arglist der ZTG sowie bei Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

7.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigungen, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden sowie Mängel, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Risiken, die nicht im Zusammenhang mit einer durch ZTG oder durch ZTG autorisierter Unternehmen oder durch den Hersteller der Ware durchgeführten Reparatur, Austausch oder Umbau der Ware stehen. Durchgeführte Kundendiensteinsätze oder der ZTG autorisierter Unternehmen innerhalb der Gewährleistungszeit werden wie normale Arbeitsaufträge behandelt und abgerechnet, wenn kein Gewährleistungsgrund vorliegt.

7.4 Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach HGB. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung schriftlich gerügt werden (Absendung genügt). Die Mängelrüge ist der ZTG am Tag ihrer postalischen Absendung zugleich auch per Telefax oder E-Mail zu übersenden. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die ZTG haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.2 Die Haftung ist außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Die Haftung für sonstige und/oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

8.3 Die Haftungsbegrenzung der Ziffern 8.1 und 8.2 geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ZTG.

8.4 Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1 ZTG weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von ZTG zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kauf- oder Liefervertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Kauf- oder Liefervertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine solche rechtlich wirksame und/oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.

9.3. Änderungen oder Ergänzungen des Kauf- oder Liefervertrages oder sonstiger Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

9.4 Erfüllungsort ist Schrobenhausen.

9.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kauf- und Liefervertrag ist Schrobenhausen.          

Stand: 3. November 2022