Die mobile Tankstelle – alle Fakten

2023-09-22 15:14:00 / Mobile Tankstellen
Die mobile Tankstelle – alle Fakten -

„Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher!“, das sagte schon Albert Einstein. Deswegen versuchen wir das Leben unserer Kunden möglichst praktisch zu gestalten und ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Wie gefällt Ihnen der Gedanke, eine Maschine oder ein Fahrzeug betanken zu können, ohne vorher zur Tankstelle zu fahren? Mobile Tankstellen ermöglichen diese zeitsparende Annehmlichkeit.  Rund ums Thema mögen für den Laien Fragen aufkommen – zum Beispiel zum Thema Prüfungen. Wir befassen uns in diesem Beitrag mit den Prüffristen von mobilen Tankstellen.

Wenn Sie mehr Fragen beantwortet haben wollen, lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Was ist eine mobile Tankstelle“ und „Mobile Tankstelle: Was beim Transport berücksichtigen?


Mobile Tankstelle - Welche Prüffristen gelten?

Alle mobilen Tankanlagen, welche als IBC klassifiziert sind, müssen regelmäßig geprüft werden. Maßgeblich sind dafür die Regelungen unter GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Seeschifffahrt), ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und RID (Internationales Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn) und dienen der Sicherheit des Transportes im internationalen Güterverkehr.

Das Prüfintervall beginnt 2,5 Jahre nach dem Herstellerdatum der mobilen Tankstelle und unterteilt sich in zwei aufeinander aufbauenden Tests, welche im Turnus wiederkehrend sind. So wird in der ersten Prüfung nach 2,5 Jahren folgendes kontrolliert:

  1. Die Tankdatenerfassung wird auf richtige Messwerte getestet. Teil dieser Prüfung ist unter anderem die Kontrolle der Daten der Füllanzeige auf tatsächliche Werte. Sind die Sensoren der Geräte entsprechend kalibriert, funktionieren Displays, die Datenprotokollierung und die Notabschaltungssysteme?
  2. Der Prüfer unterzieht den Tank wird einer optischen Prüfung und begutachtet beispielsweise den Zustand von Tankoberfläche, elektrischen Anschlüssen, Be- und Entlüftung und Leitungen. 
  3. Die Kennzeichnung wird auf Korrektheit und Vollständigkeit überprüft und ist abhängig vom Inhalt. Angaben wie etwa Inhalt, Herstellerdetails, Gefahrensymbole und Notfallhinweise, oder auch Farbcodes oder Prüfkennzeichen.
  4. Bei der Prüfung der Bedienelemente werden Komponenten wie die Notabschaltung, Start- und Stoppinstrumente, sowie Füll- und Sicherheitsvorrichtungen und Anzeigetafeln auf präzise und sichere Funktion getestet.
  5. Eine Dichtheitsprüfung gewährt die Sicherheit vor dem Austreten gefährlicher Stoffe. Der Prüfer kann sich diverser Prüfvarianten bedienen, um Beschädigungen festzustellen, darunter beispielsweise die Druck- und Unterdruckprüfungen oder auch der Seifenwassertest.

Alle fünf Jahre verlangt der Gesetzgeber nach einer umfassenderen Prüfung. Diese beinhaltet die oben angeführten Punkte und zusätzlich noch zwei weitere:

  1. Eine Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster vergleicht die Komponenten des Tanks mit dem ursprünglich genehmigten Design. Dabei wird geprüft, ob Abmessungen der mobilen Tankstelle, der Leitungen und weiterer Elemente der zugelassenen Variante entsprechen.
  2. Die Innenbesichtigung des Tanks stellt sicher, dass der Tank in einem guten und ungefährdeten Zustand ist. Vor dieser Prüfung sollte er unbedingt gereinigt werden, um dem Prüfer eine gute Sicht zu ermöglichen. In einigen Fällen können auch Messungen der Tankdicke oder Probenentnahmen vorgenommen werden, primär wird jedoch optisch auf Schweißnähte und Allgemeinzustand geprüft.

Mobile Tankstelle: Wer darf prüfen?

Zuständige Institution ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, kurz „die BAM“.
Als deutsche Bundesbehörde regelt sie die Forschung und Prüfung von Materialien und Substanzen in verschiedenen Bereichen, auch der Umgang mit Gefahrgütern fällt in den Wirkungsbereich der BAM.

Die Prüfung der mobilen Tankstelle nach 2,5 Jahren kann von einer bei der BAM registrierten Inspektionsstelle gemäß BAM-GGR 002 – Teil B, Abs. B 1.2.1, B 2.1 u. B 3.1 durchgeführt werden.

Die Prüfung nach 5 Jahren unterliegt ebenso einer durch einer BAM registrierten Inspektionsstelle, gemäß BAM-GGR 002, hier greift allerdings Teil A, Abs. A.1.2.1., A 2.1 u. A 3.1.

Seit 2023 sind wir übrigens auch Ihr Partner für die IBC Inspektion > klicken Sie hier für mehr Information.


Ob Beratung, Prüfung oder Kauf, wir sind Ihr Expertenteam zum Thema mobile Tankstelle und freuen uns auf Ihren Anruf!


News