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Löschwasserbedarf berechnen

2026-09-09 15:08:00 / Löschwassertanks

Wie viel Löschwasser braucht Ihr Bauvorhaben? Dieser Ratgeber erklärt die normgerechte Ermittlung nach DVGW W 405, klärt Grundschutz und Objektschutz und zeigt, was zu tun ist, wenn das kommunale Netz nicht ausreicht.

Norm: DVGW W 405 + IndBauRL

TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Normierte Berechnung zwingend: Der Löschwasserbedarf wird in Deutschland verbindlich nach DVGW W 405 ermittelt – unter Berücksichtigung von Nutzung, Gebäudegeometrie und Brandlast.
  • Zwei Zuständigkeiten: Den Grundschutz stellt die Kommune über das Trinkwassernetz bereit. Für den Objektschutz (erhöhtes Brandrisiko) ist der Eigentümer verantwortlich – und zahlt.
  • Lösung bei Unterdeckung: Liefert das Netz nicht genug, muss eine autarke Löschwasseranlage errichtet werden – am wirtschaftlichsten als oberirdischer Tank oder unterirdische Zisterne nach DIN 14230.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum öffentliche Netze oft nicht ausreichen
  2. Gesetzliche Vorgaben: Brandschutznachweis & Baurecht
  3. Grundschutz vs. Objektschutz: Unterschied & Zuständigkeit
  4. Löschwasserbedarf berechnen nach DVGW W 405
  5. Konkretes Rechenbeispiel: Gewerbehalle 3.000 m²
  6. Was tun, wenn das Netz nicht ausreicht?
  7. Kosten-Nutzen-Check: Welche Lösung lohnt sich?
  8. Tankhandel als Partner
  9. FAQ
  10. Glossar

Warum öffentliche Netze oft nicht ausreichen

Den Löschwasserbedarf zu ermitteln ist weit mehr als ein bürokratischer Akt. Er bildet das Fundament der Gebäude- und Anlagensicherheit – und wird ohne rechnerisch fundierten Nachweis keine Baugenehmigung freigegeben.

Die zentrale Herausforderung: In den vergangenen Jahrzehnten wurden öffentliche Trinkwassernetze vielerorts auf kleinere Rohrquerschnitte zurückgebaut. Der Grund ist Trinkwasserhygiene – schmalere Leitungen verhindern Stagnation und Verkeimung. Was hygienisch sinnvoll ist, wird im Brandfall zum Problem: Reduzierte Querschnitte können die enormen Wassermengen eines Industriebrandes schlicht nicht mehr liefern.

Ohne Nachweis der Löschwasserversorgung wird in Deutschland keine Baugenehmigung erteilt. Das Bauvorhaben steht still.

Gesetzliche Vorgaben: Brandschutznachweis & Baurecht

Der Brandschutznachweis ist ein rechtlich bindender Bestandteil jedes Bauantrags für gewerbliche, industrielle oder größere landwirtschaftliche Bauten. Er belegt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes eingehalten wird.

Zwingend zu dokumentieren sind:

  • Herkunft des Löschwassers: Überflurhydrant, Unterflurhydrant, Zisterne, oberirdischer Tank oder Löschteich.
  • Leistungsfähigkeit: Welche Menge pro Minute steht über einen definierten Zeitraum (in der Regel 2 Stunden) verlässlich zur Verfügung?
  • Erreichbarkeit: Abstände zwischen Entnahmestelle und Brandobjekt (Lauflinienlänge der Feuerwehrschläuche).
  • Anfahrbarkeit & Frostschutz: Entnahmestellen müssen für schwere Feuerwehrfahrzeuge (bis 16 t Achslast) ganzjährig zugänglich und frostsicher sein.

Praxis-Hinweis von Tankhandel.de

Verlassen Sie sich bei der Planung eines neuen Gewerbegebiets nie auf pauschale Planzahlen des Wasserversorgers. Fordern Sie in Leistungsphase 2 immer eine aktuelle, schriftliche Bestätigung über Fließdruck und Volumen der nächstgelegenen Hydranten an – nur so vermeiden Sie teure Umplanungen in der Bauphase.

Wichtig: Obwohl die DVGW W 405 bundesweit als Planungsstandard gilt, können einzelne Bundesländer (z. B. Bayern über eigene Richtlinien) abweichende Anforderungen stellen. Im Zweifelsfall entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Alle Vorschriften für Löschwasserbehälter: DIN 14230 Ratgeber

Grundschutz vs. Objektschutz: Unterschied & Zuständigkeit

Bevor der Löschwasserbedarf berechnet wird, muss zwischen Grundschutz und Objektschutz unterschieden werden. Diese Einteilung klärt nicht nur die Dimensionierung, sondern vor allem die rechtliche und finanzielle Zuständigkeit.

Grundschutz

Der Grundschutz deckt das allgemeine Brandrisiko von Wohn- und Mischgebieten ab. Ziel: Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude verhindern.

  • Zuständigkeit: Gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune.
  • Bereitstellung: Öffentliches Trinkwassernetz (Hydranten).
  • Richtwert: 48 m³/h (800 l/min) über 2 Stunden bei einfachen Wohngebieten.

Objektschutz

Der Objektschutz greift, wenn ein Gebäude aufgrund seiner Nutzung, Größe oder Brandlast über das normale Maß hinausgeht – z. B. Chemiewerke, Logistikzentren, Stallungen oder Holzverarbeiter.

  • Zuständigkeit: Allein Verantwortung und Kostenpflicht des Bauherren.
  • Bereitstellung: Autarke Infrastruktur: Löschwassertanks, Zisternen, Löschteiche.

Vergleich: Grundschutz vs. Objektschutz

Kriterium Grundschutz Objektschutz
Anwendungsbereich Wohngebiete, kleine Mischgebiete Industrie, Großgewerbe, Landwirtschaft, Sonderbauten
Zuständigkeit Kommune / Stadt Bauherr / Eigentümer / Betreiber
Versorgungsquelle Öffentliches Trinkwassernetz Eigene Tankanlagen, Zisternen, Löschteiche
Kosten Über Erschließungskosten / Steuern Volle Investitionskosten beim Bauherren
Bedarf (Richtwert) 48–96 m³/h 96–192 m³/h (oft weit darüber)

Löschwasserbedarf berechnen nach DVGW W 405

Die rechtlich verbindliche Grundlage für die Ermittlung in Deutschland ist das Arbeitsblatt DVGW W 405 (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung). Es gibt Planern ein klares, mathematisches Raster vor.

Schritt 1: Gebietsstruktur und Nutzung klassifizieren

Zunächst wird das Baugebiet nach der baulichen Nutzungsstruktur (Baunutzungsverordnung) eingestuft. Daraus ergibt sich der Basis-Richtwert.

DVGW W 405 – Richtwerte nach Nutzungsart

Nutzungsart Löschwasserbedarf Haltezeit Mindestvolumen
Wohngebiet (einfach, geringe Dichte) 48 m³/h (800 l/min) 2 Stunden 96 m³
Wohngebiet (dicht bebaut) 96 m³/h (1.600 l/min) 2 Stunden 192 m³
Dorf-/Mischgebiet 48–96 m³/h 2 Stunden 96–192 m³
Gewerbegebiet (leichte Brandlast) 96 m³/h (1.600 l/min) 2 Stunden 192 m³
Gewerbegebiet (mittlere–schwere Brandlast) 96–192 m³/h 2 Stunden 192–384 m³
Industrie / erhöhte Brandlast 96–192 m³/h (oft mehr) 2 Stunden 192–384 m³+
Sonderbauten / Chemie / Gefahrstoffe Individuell (Gutachter) Gutachter Auf Anfrage

Schritt 2: Brandlast und Gebäudegeometrie einbeziehen

Für den Objektschutz fließen weitere Parameter ein:

  • Brandlast: Lagerung von Stahlrohren ≠ Euro-Paletten ≠ Kunststoffen oder Reifen. Hohe Brandlast erhöht den Bedarf erheblich.
  • Gebäudegeometrie: Größe der Brandabschnitte, Gebäudehöhe, vorhandene Brandwände.

Schritt 3: Brandschutzinfrastruktur gegenrechnen

Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen oder flächendeckende Brandmeldeanlagen (BMA) können den geforderten externen Löschwasserbedarf senken. Das ist oft der entscheidende Hebel, um das benötigte Tankvolumen – und damit die Investitionskosten – zu reduzieren.

Wer darf den Löschwasserbedarf berechnen?

Die rechtssichere Berechnung für den Bauantrag erfordert fundiertes Fachwissen in Baurecht, Hydrologie und Brandschutz. Zuständig sind ausschließlich zertifizierte Brandschutzsachverständige oder spezialisierte Ingenieurbüros (Versorgungstechnik). Die Kosten liegen für eine Standard-Industriehalle meist zwischen 800 € und 2.500 €. Ein erfahrener Planer kann durch Optimierung der Brandabschnitte das geforderte Volumen senken – was zehntausende Euro bei den Anlagenkosten spart.

Branchenspezifische Besonderheiten

Gewerbegebiet: Wenn mehrere Hallen unterschiedlicher Unternehmen dicht beieinander stehen, fordern Baubehörden häufig eine zentrale Gesamtlösung – ein gemeinsamer großer Tank statt viele kleine Einzelanlagen. Das spart Platz und Kosten für alle Beteiligten.

Industrie: Ergänzend zur DVGW W 405 greift die Industriebaurichtlinie (IndBauRL). Bei Gefahrstoffen oder großflächigen Produktionshallen ohne Trennung übersteigt der Bedarf schnell 192 m³/h. Große oberirdische Stahltanks sind hier der Standard.

Landwirtschaft: Aussiedlerhöfe, Stallungen und Biogasanlagen liegen weit abseits leistungsfähiger Netze. Dünne Stichleitungen liefern meist nur einen Bruchteil der geforderten Menge. Heute setzen Landwirte zunehmend auf geschlossene, wartungsarme Kunststoff-Zisternen nach DIN 14230 statt auf Teiche.

Konkretes Rechenbeispiel: Gewerbehalle 3.000 m²

Das folgende Beispiel zeigt, wie die Berechnung in der Praxis abläuft. Es dient zur Orientierung – die rechtsverbindliche Ermittlung muss durch einen Fachingenieur erfolgen.

Ausgangssituation

  • Nutzung: Lagerhalle (Euro-Paletten, mittlere Brandlast)
  • Grundfläche: 3.000 m², ein Brandabschnitt
  • Lage: Gewerbegebiet, kein Trinkwasserhochdrucknetz
  • Keine Sprinkleranlage vorhanden
  • Netzliefermenge laut Wasserversorger: 40 m³/h am nächsten Hydrant

Berechnung nach DVGW W 405

  • Gebietsstruktur Gewerbe, mittlere Brandlast → 96 m³/h
  • Haltezeit: 2 Stunden
  • Benötigtes Gesamtvolumen: 96 m³/h × 2 h = 192 m³
  • Abzüglich Netzlieferung: 40 m³/h × 2 h = 80 m³
  • Fehlende Menge: 192 m³ − 80 m³ = 112 m³

Ergebnis: Es fehlen 112 m³ – ein unterirdischer Löschwasserbehälter mit mind. 120 m³ Nutzvolumen (inkl. 10 % Sicherheitszuschlag) ist erforderlich.

Hinweis: Hätte diese Halle eine Sprinkleranlage, könnte die Behörde den externen Löschwasserbedarf auf 48 m³/h reduzieren. Das Fehlvolumen würde auf 16 m³ sinken – ein viel kleinerer, günstigerer Tank würde genügen.

Was tun, wenn das Netz nicht ausreicht?

Das öffentliche Netz deckt den Objektschutz nicht – die Baugenehmigung liegt in der Schwebe. In diesem Fall muss eine unabhängige Löschwasserversorgung auf dem Grundstück errichtet werden. Die Dimensionierung richtet sich exakt nach der im Brandschutznachweis ermittelten Differenzmenge (wie im Rechenbeispiel oben).

1. Oberirdische Löschwasserbehälter (Stahl oder PE)

  • Volumen: 10.000 l bis über 1.000.000 l
  • Norm: DIN 14230 (unterirdisch) bzw. DIN 14222 (oberirdisch)
  • Vorteile: Keine aufwendigen Erdarbeiten, flexibel erweiterbar durch Kopplung, sehr kurze Montagezeiten (wenige Tage)
  • Ausstattung: A-Storz-Sauganschluss, Antistrudelplatte, Frost­schutzheizung

2. Unterirdische Löschwasserzisternen (PE oder Stahl)

  • Norm: DIN 14230
  • Vorteile: Sehr platzsparend – die Fläche darüber kann bei SLW 60-Auslegung als Pkw- oder Lkw-Stellfläche genutzt werden. Von Natur aus frostsicher.
  • Nachteile: Hohe Tiefbaukosten, spätere Erweiterungen aufwendig

3. Löschwasserteiche

  • Vorteile: Bei sehr großen Wassermengen in der Landwirtschaft oft die wirtschaftlichste Lösung
  • Nachteile: Hoher Flächenverbrauch, aufwendige Pflege (Algenbildung, Verdunstung, Verschlammung), Einzäunungspflicht, Frostgefahr im Winter

4. Temporäre Mietlösung für Baustellen

In der Bauphase entsteht oft eine Lücke: Das Gebäude steht im Rohbau, das Hydrantennetz ist noch nicht angeschlossen. Tankhandel.de vermietet voll ausgestattete Löschwasser-Container, die direkt auf der Baustelle abgestellt werden – so läuft die Baustelle ohne Baustopp weiter.

Kosten-Nutzen-Check: Welche Lösung lohnt sich?

Die folgende Tabelle gibt einen fundierten Überblick über geschätzte Anlagenkosten für ein gefordertes Volumen von ca. 100 m³. Alle Angaben sind Richtwerte – die finalen Kosten hängen stark von Standort, Bodenverhältnissen und Ausstattung ab.

Lösungsansatz Investition (ca. 100 m³) Platzbedarf Bauzeit Wartung
Netzausbau (Kommune) > 50.000 € (Leitungen über 100+ m) Keiner (unterirdisch) Monate bis Jahre Gering (Versorger)
Löschwasserteich 15.000–25.000 € Sehr hoch Wetterabhängig Sehr hoch
Unterirdische Zisterne (PE/Stahl) 25.000–40.000 € (inkl. Tiefbau, SLW 60) Gering (unterirdisch) Mittel Gering
Oberirdischer Tank (Stahl/PE) 12.000–20.000 € (auf Fundament) Mittel (Grundstücksrand) Wenige Tage Gering

Fazit zur Wirtschaftlichkeit

Wer eine Anlage neu planen muss, fährt mit dem oberirdischen Löschwasserbehälter aus Stahl oder PE in den meisten Fällen am wirtschaftlichsten: minimale Erdarbeiten (nur Betonfundament), exakt nach Bedarf dimensionierbar, jederzeit zugänglich für Wartungen und wartungsarm. Unterirdische Zisternen lohnen sich vor allem, wenn die Oberfläche als befahrbare Fläche benötigt wird.

Angebot für Ihren Löschwasserbehälter anfragen

Unsere Experten übersetzen Ihren ermittelten Bedarf direkt in die passende Tank-Lösung – normkonform, lieferbereit, bundesweit montiert.

Tankhandel als Partner für die Löschwasserversorgung

Wenn die Berechnung nach DVGW W 405 ergeben hat, dass Sie einen unabhängigen Löschwasserspeicher benötigen, stehen wir als TÜV-zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verlässlich zur Seite. Als Teil der Zieglmeier Gruppe, im Tankbau erfahren seit 1935, wissen wir, worauf es in der Praxis ankommt.

Unsere Leistungen

  • Beratung von Profi zu Profi: Wir sprechen die Sprache der Bauleiter und übersetzen abstrakte Brandschutzanforderungen in die wirtschaftlichste Hardware-Lösung.
  • Kauf & Miete: Stationärer Tank für das neue Logistikzentrum oder kurzfristige Miete für eine Baustelle – beides lieferbar. Löschwasserbehälter mieten
  • Normkonforme Qualität: Unsere Tanks erfüllen DIN 14230 bzw. DIN 14222, ausgestattet mit normierten Sauganschlüssen (A-Storz-Kupplung), Antistrudelplatte, Entlüftungsrohr und Frostschutz.
  • Full-Service-Montage: Unsere Monteure liefern bundesweit, stellen fachgerecht auf und nehmen in Betrieb.

Häufig gestellte Fragen zum Löschwasserbedarf

Der Löschwasserbedarf wird nach DVGW W 405 ermittelt: Gebietsstruktur und Nutzung bestimmen den Richtwert (z. B. 96 m³/h für Gewerbe mit mittlerer Brandlast), multipliziert mit der Haltezeit von 2 Stunden ergibt sich das benötigte Volumen. Für den rechtsgültigen Brandschutznachweis im Bauantrag muss die Berechnung durch einen Brandschutzsachverständigen oder Fachingenieur erfolgen.

Der Grundschutz deckt das allgemeine Brandrisiko von Wohn- und Mischgebieten ab und muss von der Kommune über das öffentliche Trinkwassernetz bereitgestellt werden. Der Objektschutz greift bei erhöhtem Brandrisiko – z. B. Industrie oder Landwirtschaft – und liegt vollständig in der Verantwortung und auf Kosten des Eigentümers.

Den Löschwasserbedarf dürfen ausschließlich zertifizierte Brandschutzsachverständige, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz oder qualifizierte Ingenieurbüros (Versorgungstechnik) berechnen. Die Ergebnisse müssen von Bauaufsicht und örtlicher Feuerwehr geprüft und freigegeben werden, bevor die Baugenehmigung erteilt wird. Benötigen Sie Informationen zu geeigneten Planern in Ihrer Region oder möchten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer Situation? Sprechen Sie uns gern per E-Mail oder Telefon an – wir vermitteln Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Wenn das kommunale Netz nicht ausreicht, um die geforderten Löschwassermengen bereitzustellen, muss der Bauherr auf eigene Kosten eine unabhängige Löschwasserversorgung errichten – anderenfalls droht die Versagung der Baugenehmigung. Die konkrete Gefahr: ohne genehmigten Brandschutznachweis ist weder Baubeginn noch Nutzung des Objekts zulässig. Am wirtschaftlichsten lässt sich die Lücke durch einen oberirdischen Löschwassertank (Stahl oder PE, zum Löschen direkt anschließbar) oder eine unterirdische Zisterne nach DIN 14230 schließen. Die erforderliche Volumen-Differenz wird im Brandschutznachweis ermittelt.

Ein oberirdischer Stahltank oder PE-Behälter mit 100 m³ Nutzvolumen beginnt bei ca. 12.000–20.000 Euro (auf fertigem Fundament, ohne Tiefbau). Unterirdische Zisternen nach DIN 14230 liegen aufgrund der Erdarbeiten und Tiefbaukosten bei 25.000–40.000 Euro. Löschteiche sind günstiger in der Errichtung, aber durch hohen Pflegeaufwand und Flächenverbrauch langfristig teurer.

Die DVGW W 405 gilt bundesweit als anerkannte Planungsgrundlage, ist aber kein verbindliches Gesetz. Einzelne Bundesländer – darunter Bayern – können über eigene Richtlinien und Landesbauordnungen abweichende oder ergänzende Anforderungen stellen. Maßgeblich ist stets die zuständige Bauaufsichtsbehörde vor Ort.

Ja. Eine normkonforme Sprinkleranlage, Gaslöschanlage oder flächendeckende Brandmeldeanlage (BMA) kann den von der Behörde geforderten externen Löschwasserbedarf erheblich reduzieren – in vielen Fällen um bis zu 50 %. Dieser Ansatz ist oft wirtschaftlicher als ein sehr großer Tank, weil er die Gesamtinvestitionskosten des Projekts senkt.

Eine Löschwasserentnahme gilt als normkonform, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Erstens muss die Quelle die geforderten Löschwassermengen dauerhaft liefern können – bei Grundschutz typischerweise 48–96 m³/h, bei Objektschutz bis zu 192 m³/h. Zweitens ist ein Mindest-Restdruck von ≥ 1,5 bar am Entnahmepunkt während des Betriebs einzuhalten, damit die Pumpe der Feuerwehr störungsfrei arbeitet. Drittens darf die Entnahme nicht durch bauliche Maßnahmen, parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse behindert werden – der Zuweg für Löschfahrzeuge muss jederzeit frei sein. Ein normengerechter unterirdischer Tank nach DIN 14230 mit A-Storz-Sauganschluss erfüllt alle drei Kriterien ab Werk.

Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ) sind im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) Kenngrößen des Bebauungsplans. Sie bestimmen, wie viel Bruttogeschossfläche bzw. Baumasse auf einem Grundstück zulässig ist – und damit mittelbar die Gebäudegröße und Nutzungsintensität. Im Brandschutz-Entwurf sind beide relevant: Je größer die zulässige GFZ oder BMZ, desto dichter die Bebauung und desto höher in der Regel der Löschwasserbedarf pro Hektar. Konkret: Feuerwehr und Baubehörden leiten aus diesen Werten ab, welche Maßnahmen zur Löschwasserversorgung erforderlich sind. Wer ein Objekt auf einem Grundstück mit hoher BMZ plant, sollte die Löschwasserversorgung frühzeitig in den Entwurf integrieren – nachträgliche Anpassungen sind teuer.

Die Abstimmung zum Thema Löschwasserversorgung erfolgt in der Regel in zwei Schritten. Zunächst klärt der Brandschutzsachverständige im Rahmen des Brandschutznachweises, welche Versorgung erforderlich ist und welche Maßnahmen zur Umsetzung geplant werden. Diese Unterlagen werden mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt. Im zweiten Schritt stimmt die örtliche Feuerwehr die geplante Lösung auf ihre Einsatzplanung ab – unter anderem prüft sie, ob der Tank für die Alarmierung erreichbar ist, ob der Zufahrtsweg für Löschfahrzeuge ausreicht und ob das Alarmierungskonzept passt. Auch bei Gefahr im Verzug (z. B. sofort baugenehmigungspflichtige Umbauten) empfiehlt sich ein frühes, informelles Gespräch mit der zuständigen Brandschutzbehörde, um spätere Auflagen zu vermeiden. Für alle Informationen rund um Norm, Ausstattung und Lieferung stehen wir Ihnen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung.

Glossar: Fachbegriffe verständlich erklärt

DVGW W 405

Technisches Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches. Beschreibt die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung – Maßstab für die Bauplanung in Deutschland.

Brandschutznachweis (Brandschutzkonzept)

Pflichtdokument im Bauantragsverfahren. Belegt, dass alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzanforderungen erfüllt sind.

Industriebaurichtlinie (IndBauRL)

Bauaufsichtliche Richtlinie mit verschärften Anforderungen an Industriebauten. Greift bei großen Hallenflächen und hohen Brandlasten, wo die Landesbauordnung allein nicht ausreicht.

DIN 14230

Norm für unterirdische, stationäre Löschwasserbehälter. Regelt Bauweise, Nutzvolumen, Frostsicherheit, Sauganschluss und Entnahmestelle.

A-Storz-Kupplung (Sauganschluss)

Genormtes Verbindungssystem für Feuerwehrschläuche (Größe A nach DIN 14323). Pflichtausstattung an Löschwassertanks, damit die Feuerwehr ohne Zeitverlust mit maximaler Pumpleistung absaugen kann.

Antistrudelplatte (Wirbelbremse)

Mechanisches Bauteil im Tankinneren. Verhindert Strudel und Luftblasen beim schnellen Absaugen – ein Lufteintrag würde die Feuerwehrpumpe sofort zum Ausfall bringen.

SLW 60

Straßenlastwagen 60 – Bemessungslast für Überfahrbarkeit. Ein mit SLW 60 ausgelegter Tank-Deckel hält Lkw bis 60 Tonnen stand und kann als normale Verkehrsfläche genutzt werden.


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